AGB
1. Allgemeines
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) und PULL & EAT e.U., Carlbergergasse 111/1/7, 1230 Wien (nachfolgend Auftragnehmer genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend AGB) abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2. Werden zwischen den Vertragsparteien im Vertrag (Angebot) spezielle Vereinbarungen getroffen, die einzelnen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) widersprechen, so gehen diese speziellen Vereinbarungen den betreffenden generellen Regelungen dieser AGB vor. Diese speziellen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und berühren die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dieser AGB nicht.
2. Warenangebot
2.1. Unser Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht verfügbar sein, behält sich der Auftragnehmer einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Waren vor.
2.2. Selbstverständlich ist das Angebot nur als Vorschlag zu betrachten, der gerne in jeder von vom Auftraggeber gewünschten Art und Weise verändert werden kann.
3. Bestellung und Lieferung
3.1. Eine Auftragserteilung muss schriftlich unter Angabe des Namens und der vollständigen (Geschäfts) Adresse des Auftraggebers sowie des Rechnungsempfängers übermittelt werden.
3.2. Erst mit schriftlicher Rückbestätigung durch den Auftragnehmer ist die Auftragserteilung für den Auftragnehmer verbindlich.
3.3. Änderungen des Veranstaltungsablaufes oder der Teilnehmerzahl können eine Anpassung des vereinbarten Preises zur Folge haben.
3.4. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ist eine endgültige Gästeanzahl für die Speisenplanung vom Auftraggeber spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich und schriftlich zu fixieren. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, die in jedem Fall verrechnet wird.
3.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen genauen Ablauf der Veranstaltung bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung an seine Ansprechperson beim Auftragnehmer zu übermitteln.
3.6. Zugesagte Termine werden vom Auftragnehmer nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, behördliche Veranstaltungsuntersagungen, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden den Auftragnehmer von den übernommenen Pflichten.
4. Preise
4.1. Alle angeführten Preise verstehen sich, falls nicht besonders angeführt, exklusive Umsatzsteuer von 10 bzw. 20%, sowie exklusive sonstiger Steuern, Abgaben und Gebühren.
4.2. Die im Angebot enthaltenen Kosten sind teilweise geschätzt und können bei einer Abweichung der Personenzahl aliquote Änderungen verursachen. Insbesondere die Angabe der Personal- und Getränkekosten ist geschätzt und wird erst im Anschluss nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen sind ohne jegliche Abzüge zahlbar innerhalb eines Zeitraumes von 8 Tagen nach Rechnungslegung.
5.2. PULL & EAT ist berechtigt, eine entsprechende Anzahlung in der Höhe von 50% des Auftragswertes zu verlangen. Anzahlungsrechnung erfolgt nach schriftlicher Auftragserteilung.
6. Stornobedingungen
6.1. Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung gewährleisten zu können, bitten wir generell um rechtzeitige Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Angebotsveränderungen sowie der endgültigen Personenzahl.
6.2. Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen, und wird dies zwischen 6 Tagen und 2 Tagen vor Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben, so erhält PULL & EAT 50 % des vereinbarten Entgelts.
6.3. Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen, und wird dies am Vortag bzw. am Tag der Veranstaltung bekanntgegeben, so erhält PULL & EAT 100 % des vereinbarten Entgelts.
6.4. Sollte die Personenanzahl aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen reduziert werden, gilt obige Regelung aliquot.
7. Verzug
7.1. Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, sind uns alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges werden bankmäßige Zinsen, mindestens jedoch 8 % p.a. verrechnet.
7.2. Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderung herangezogen. Die Annahme eines Neuauftrags unsererseits kann nur erfolgen, wenn eventuelle Außenstände vollständig beglichen wurden.
8. Salvatorische Klausel
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.